Showlasersicherheit

von | Aug 30, 2022

Showlasersicherheit ist keine Magie – sondern Know How!

Dirk Gantefort

Dennoch ist Ihre Mithilfe hier erforderlich! Sie werden sehen.

Heutzutage kann sich jeder die Laserschutzbestimmungen eines jeden Landes aus dem Internet herunterladen. Jedoch finden Interessenten, die ihren Showlaser “sicher” betreiben wollen, oft nicht die Antworten, die sie gerne hätten. Die praktische Anwendung ist von Benutzer zu Benutzer so sehr unterschiedlich, dass Fragen wie “nach dem Abstand vom Laser zum Publikum” in der Fachliteratur einfach nicht berücksichtigt werden können/dürfen.

Beispiel: Sie haben einen Laser mit 2W Ausgangsleistung und wollen wissen, wie weit sie vom Publikum entfernt sein müssen um sicher ins Publikum lasern zu können.

Darauf kann es im Netz keine Antwort geben!

Warum nicht?! Ein Beispiel:

Niemand weiß wie groß sie den Ausgabewinkel ihres Lasers eingestellt haben!

Um es zu veranschaulichen stellen Sie ihren Laser auf ihren Wohnzimmertisch. Nun können Sie an ihrer Wand eine Fläche von 10m x 10m belasern, oder aber auch eine Fläche von 1m x 1m! Jedem dürfte klar sein, dass bei 10m x 10m die Laserleistung auf viel mehr Fläche verteilt wird und somit ungefährlicher für das Auge ist. Der “Ausgabewinkel” des Lasers ist also sehr relevant für die Lasersicherheit.

Ohne also mit Ihnen die Ausgabe zu besprechen kann Ihnen niemand eine Abstandsangabe vom Laser zum Publikum machen – und das ist nur ein Beispiel.

 

Ein weiterer, sehr wichtiger Punkt ist, die Bewegung des Ausgabebildes, welche auch eine Rolle beim Abstand vom Laser zum Publikum spielt. Der Unterschied zwischen einem sich schnell bewegenden Laserstrahl, zu einem sehr langsamen, oder gar “stehendem Strahl” ( der übrigens “nie” ins Publikum darf ) ist logischerweise wichtig.

Alleine diese beiden Beispiele verdeutlichen, warum sie Angaben zum Abstand von Showlaser zum Publikum im Internet nicht finden.

Um auf Nummer sicher zu gehen, holen Sie daher Expertenrat zum Thema “Lasersicherheit” ein. Nicht zuletzt arbeiten wir mit Herrn Dr. G. Uhlig zusammen, der in Fachkreisen als “der” Sachverständige für Laseranlagen und deren Abnahme “vor Ort” nach BGV B2 gilt.

 

Die Rahmenbedingungen besprechen:

Erörtern Sie mit uns räumliche Gegebenheiten wie die Umgebungshelligkeit, die Beschaffenheit von reflektierenden Oberflächen, oder die Mindesthöhe auf der Ihr Laser zum Einsatz kommt. Zusammen mit den bereits angesprochenen Themen können wir Sie dann optimal beraten. Sofern man diese Dinge berücksichtigt, ist eine sichere Laserausgabe problemlos möglich und keine Magie, oder unbegreifliche Theorie.

Rufen Sie uns jederzeit an um ihre Fragen zu stellen und denken Sie daran: Bei diesem Thema gibt es “ganz sicher” keine dummen Fragen – und “von uns keine dummen Antworten”!

Lasern macht Spaß – wenn man dabei ein sicheres Gefühl hat – noch mehr!

Die Definition des Laserschutzbeauftragten ( LSB ):

Bei Benutzung eines Lasers der Klasse 3R, 3B oder 4 (nach Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrahlung“ BGV B2) muss ein Laserschutzbeauftragter vom Unternehmer schriftlich bestellt werden. Der Unternehmer kann diese Aufgabe selbst übernehmen. Grundlage für die Bestellung ist § 6 der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV B2. Laserschutzbeauftragte müssen ausreichende Sachkunde besitzen. Diese kann entweder durch die berufliche Ausbildung oder auch über Erfahrung nachgewiesen werden. Weiterhin wird in der Durchführungsanweisung die Teilnahme an einem Lehrgang empfohlen, der den Vorschriften der Berufsgenossenschaften entspricht.

Der Laserschutzbeauftragte muss die Laserschutzbereiche eindeutig kennzeichnen und muss regelmäßig die Notausschaltung auf Ihre Funktion hin testen. In den meisten Fällen ist der Laserschutzbeauftragte auch zuständig, für die Anzeige der Laser bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde und koordiniert die Abnahme seitens eines staatlichen Sachverständigen. Ferner hat er den Unternehmer in vielen Bereichen zu beraten, zum Beispiel bei der Auswahl von Schutzausrüstung, Einweisung von Beschäftigten und Untersuchung von Unfällen mit Laserstrahlung gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit.

 

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Unity Laser Germany
Am Prinzenbusch 22
46414 Rhede, Deutschland


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Dirk Gantefort

Tel.: +49 (0)2872-3077840


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